Mandanten Monatsinformationen

November 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Ende des Jahres wird gerne gespendet. Der Bundesfinanzhof hat in einemaktuellen Urteil entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist,wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z. B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Wenn bisher in eigenen Haushalten lebende Steuerpflichtige mit jeweils einemeigenen Kind erst ab ihrer Heirat im Dezember des Veranlagungsjahres zusammengezogen sind und sie die Zusammenveranlagung beantragen, steht ihnenkein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu. So entschied kürzlich das Finanzgericht München.

Das Finanzgericht Hamburg entschied, dass Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung, die im Zusammenhang mit den nach einem Doppelbesteuerungsabkommen im Inland steuerfreien Einnahmen aus einer Tätigkeit des Steuerpflichtigen in einem Drittland stehen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähigsind.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationenoder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.